6.
Kleingärten darf der KGV nur an Vereinsmitglieder zur Nutzung übergeben.
7.
Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen seiner Möglichkeiten fachlich
zu beraten und zu schulen.
8.
Der KGV unterstützt das Interesse der Mitglieder zur Haltung bzw. Zucht
von Kleintieren und Bienen unter Beachtung des Grundsatzes, dass der
Charakter des Kleingartens erhalten bleibt.
§ 3
Mitgliedschaft
1.
Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, die sich im Sinne
der Satzung betätigen will durch
a)
praktische Kleingartenarbeit nach Abschluss des entsprechenden
Pachtvertrages oder
b) Förderung und Unterstützung des Kleingartenwesens.
Jugendliche nach Vollendung des 14. Lebensjahres können mit Zustimmung
des Erziehungsberechtigten Mitglied werden.
2.
Natürliche oder juristische Personen, die sich um das Kleingartenwesen ver-
dient gemacht oder die Zwecke des Vereins in hervorragender Weise
gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden. Von der Mitgliederversammlung kann darüber
hinaus jeweils ein langjähriger Vorsitzender zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
3.
Die Aufnahme als Mitglied in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu
beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Im Falle der
Ablehnung ist der Antrag der Mitgliederversammlung zur Entscheidung
vorzulegen, wenn bei einer Schlichtungsverhandlung in einer öffentlichen
Vorstandssitzung keine Einigung erzielt wurde. Die Entscheidung der
Mitgliederversammlung ist endgültig.
4.
Die Mitgliedschaft wird nach Zahlung der Aufnahmegebühr von 10,- Euro
und nach Aushändigung dieser Satzung und deren unterschriftliche An-
erkennung wirksam.
5.
Alle Mitglieder, die bereits in der Sparte als Mitglieder des VKSK organisiert
waren, werden bei Anerkennung dieser Satzung in den Verein übernommen.
§ 4
Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied ist berechtigt:
sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen, an allen Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen, alle vereinseigenen Einrichtungen zu nutzen und einen Antrag
zur Nutzung einer Kleingartenparzelle zu stellen.