§ 5
Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist verpflichtet:
a)
diese Satzung, die Kleingartenordnung und den Kleingarten-Nutzungs-
vertrag einzuhalten und nach diesen Grundsätzen sich innerhalb des
Vereins kleingärtnerisch zu betätigen.
b)
Beschlüsse der Mitgliederversammlung anzuerkennen und aktiv für deren
Erfüllung zu wirken.
c)
Mitgliedsbeiträge sowie andere finanzielle Verpflichtungen, die sich aus
der Nutzung der Kleingartenparzelle ergeben, sind am 1. Werktag des
Geschäftsjahres fällig.
d)
die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Gemeinschaftsleistungen
zu erbringen. Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist der von der Mit-
gliederversammlung beschlossene Ersatzbetrag zu entrichten.
§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft
1.
Die Mitgliedschaft erlischt:
a)
durch schriftlich erklärten freiwilligen Austritt zum Ende des Pachtjahres,
b)
durch Ausschluss, wenn das Mitglied gegen die Satzung verstößt, mit dem
Mitgliedsbeitrag länger als 3 Monate im Rückstand ist, Vereinsbeschlüsse
nicht befolgt oder ein sonstiges verbandsschädigendes Verhalten zeigt.
Der Ausschluss erfolgt mit einfacher Mehrheit durch vom Vorstand zu
fassenden Beschluss. Das Mitglied muss vom Vorstand vor Beschluss-
fassung gehört werden. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich zuzustellen.
Einspruch kann jedes Mitglied innerhalb von 2 Wochen mit schriftlicher Über-
gabe im Postzustellungsverfahren in Empfangsbestätigung erheben.
Wird der Einspruch vom Vorstand abgelehnt, kann das Mitglied seinen
Einspruch vor der Mitgliederversammlung begründen. Die Mitgliederver-
sammlung entscheidet dann mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig. Der
Beschluss ist dem Mitglied schriftlich auszuhändigen. Bei fristloser Kündigung wird
die Parzelle unentgeltlich an den Verein zum gesetzten Termin beräumt
übergeben.
c)
durch den Tod
2. Die Mitgliedschaft in dem KGV ist nicht übertragbar und nicht vererbbar.
3. Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet das Nutzungsverhältnis für eine Kleingarten-
parzelle mit einer Frist von einem Monat. Innerhalb dieser Frist ist auch eine Wertermittlung
durchzuführen und ein Kaufvertrag zwischen dem bisherigen und dem künftigen Nutzer
abzuschließen
und die finanzielle Abgeltung zu vereinbaren. Dem Vorstand ist der Kaufvertrag zur Kenntnis-
nahme vorzulegen. Nach Ablauf der festgesetzten Frist geht die Parzelle beräumt und
unentgeltlich an den Verein über.
4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden die Rechte und Pflichten des Mitgliedes, die
sich aus dieser Satzung ergeben. Alle finanziellen und sonstigen Verpflichtungen sind
bis zum Tag der Beendigung der Mitgliedschaft zu begleichen.