Gartenbegehungen Text Funktion zurück zurück
Ergebnisse:
Nach einzelnen Gartenbegehungen wurde festgestellt, das einige Gärten in einen desolaten Zustand sind. Die betroffenen Gärten wurden bereits angeschrieben und darüber informiert, dass der Garten bis zum festgesetzten Terminin einen kleingärtnerischen Zustand zu versetzen sind. Sollten die betroffenen Kleingärtner dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird eine erhöhte Pacht von 2,00 Euro erhoben. Begründung: Die geforderten Pachten die jedem einzelnen bekannt sind, können nur in Verbindung unter Einhaltung des Pachtvertrages, der Satzung und Anlagenordnung und Bundeskleingartengesetz gewärt werden. Andernfalls kann hier eine erhöhte Pacht verlangt werden. Zur Information, Beschwerden bei der Stadt, da dieser der Verpächter ist, lohnen sich nicht. Denn bei Konntrolle duch Stadtvertreter, werden dann diese betroffen Gärten 4,75 Euro Standartpacht in Parchim zahlen.