Finanzordnung des KGV „Vietingshof 1 “ e.V. 1. Grundlage der finanziellen Tätigkeit des Vereins bilden die Festlegungen der Satzung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung, insbesondere der jährlich zu bestätigende Haushaltsplan. Das Vereinskonto wird bei der .Sparkasse Parchim, unter der Kontonummer DE30 1405 2000 1191 0001 56 Pacht und Beitrag sowie DE17 1405 2000 0000 0052 90 für Energie geführt. 2. Bankvollmacht haben lt. Satzung und Beschluss des Vorstandes vom 20.11.2011 bei der kontoführenden Stelle: - der Vorsitzende und der Kassierer Pacht und Beitrag, - der Vorsitzende und der Kassierer Energie - stellv. Vereinsvorsitzender 3. Für alle Zahlungsvorgänge sind grundsätzlich 2 Unterschriften erforderlich. Alle Einnahmen und Ausgaben sind mittels Belege nachzuweisen. Die Buchführung beim Kassierer beschränkt sich auf eine Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben. Am Ende des Geschäftsjahres hat der Kassierer die Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahmen-Überschussrechnung gegenüberzustellen. 4. Die Höhe des Bargeldbestandes beim Kassierer wird mit 300,- € festgelegt. Das Bargeld ist in einer verschlossenen Kassette beim Kassierer aufzubewahren. 5. Die Abrechnung des Verbrauches an Elektroenergie und des Wasser erfolgt einmal jährlich zum Ende der Gartensaison. Jedes Vereinsmitglied ist für die ordnungsgemäße Übermittlung seines individuellen Verbrauches zu dem vom Vorstand über das ausgegebene Formular zum angegebenen Termin, der auch die Art und Weise der Übermittlung festlegt, selbst verantwortlich. Bei Nichteinhaltung der Termine zur Abgabe der Zählerstände Elektroenergie erfolgen die Maßnahmen, welche sich aus diesem Formular unter dem Punkt auf der Rückseite Anleitung und Belehrung ergeben. Die Entgeltpreise der Energieversorgung unterliegen der Preisgarantieen der Stadtwerke Parchim. Für den Aufwand der Sperrung und der Zuschaltung der Elektroenergie wird eine Kostenpauschale in Höhe von 60,- Euro in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für alle Kleingärtner, welche nach der 2. Mahnung ihre Energierechnung nicht beglichen haben. 6. Für nicht erbrachte Arbeitsstunden sind 15,--€ ( pro Arbeitsstunde) anzurechnen. 7. Für die Zahlung von Reisekosten sowie der Verwendung von finanziellen Mitteln für Ehrungen und Auszeichnungen sind gesonderte Beschlüsse (Anlagen) zu fassen. 8. Die Einnahme- und Ausgabebelege mit den entsprechenden Unterlagen unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die Finanzordnung wurde auf der Vorstandssitzung vom 02. Dezember 2023 beschlossen und auf der Mitgliederversammlung am xx. Februar 2024 bestätigt. Vorsitzender
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