Finanzordnung des KGV „Vietingshof 1 “ e.V.
1.
Grundlage
der
finanziellen
Tätigkeit
des
Vereins
bilden
die
Festlegungen
der
Satzung
und
Beschlüsse
der
Mitgliederversammlung, insbesondere der jährlich zu bestätigende Haushaltsplan.
Das Vereinskonto wird bei der .Sparkasse Parchim, unter der Kontonummer DE30 1405 2000 1191 0001 56 Pacht und
Beitrag sowie DE17 1405 2000 0000 0052 90 für Energie geführt.
2.
Bankvollmacht haben lt. Satzung und Beschluss des Vorstandes vom 20.11.2011 bei der kontoführenden Stelle:
-
der Vorsitzende und der Kassierer Pacht und Beitrag,
-
der Vorsitzende und der Kassierer Energie
-
stellv. Vereinsvorsitzender
3.
Für alle Zahlungsvorgänge sind grundsätzlich 2 Unterschriften erforderlich.
Alle Einnahmen und Ausgaben sind mittels Belege nachzuweisen.
Die
Buchführung
beim
Kassierer
beschränkt
sich
auf
eine
Aufzeichnung
der
Einnahmen
und
Ausgaben.
Am
Ende
des
Geschäftsjahres
hat
der
Kassierer
die
Einnahmen
und
Ausgaben
in
einer
Einnahmen-Überschussrechnung
gegenüberzustellen.
4.
Die Höhe des Bargeldbestandes beim Kassierer wird mit 300,- € festgelegt.
Das Bargeld ist in einer verschlossenen Kassette beim Kassierer aufzubewahren.
5.
Die Abrechnung des Verbrauches an Elektroenergie und des Wasser erfolgt einmal jährlich zum Ende der Gartensaison.
Jedes Vereinsmitglied ist für die ordnungsgemäße Übermittlung seines individuellen Verbrauches zu dem vom Vorstand
über das ausgegebene Formular zum angegebenen Termin, der auch die Art und Weise der Übermittlung festlegt, selbst
verantwortlich. Bei Nichteinhaltung der Termine zur Abgabe der Zählerstände Elektroenergie erfolgen die Maßnahmen,
welche sich aus diesem Formular unter dem Punkt auf der Rückseite Anleitung und Belehrung ergeben.
Die Entgeltpreise der Energieversorgung unterliegen der Preisgarantieen der Stadtwerke Parchim.
Für den Aufwand der Sperrung und der Zuschaltung der Elektroenergie wird eine Kostenpauschale
in Höhe von 60,- Euro in Rechnung gestellt.
Gleiches gilt für alle Kleingärtner, welche nach der 2. Mahnung ihre Energierechnung nicht beglichen haben.
6.
Für nicht erbrachte Arbeitsstunden sind 15,--€ ( pro Arbeitsstunde) anzurechnen.
7.
Für
die
Zahlung
von
Reisekosten
sowie
der
Verwendung
von
finanziellen
Mitteln
für
Ehrungen
und
Auszeichnungen
sind
gesonderte Beschlüsse (Anlagen) zu fassen.
8.
Die Einnahme- und Ausgabebelege mit den entsprechenden Unterlagen unterliegen
einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Die
Finanzordnung
wurde
auf
der
Vorstandssitzung
vom
02.
Dezember
2023
beschlossen
und
auf
der
Mitgliederversammlung am xx. Februar 2024 bestätigt.
Vorsitzender