Änderung der Zufahrtsregelung für die
Kleingartenanlage „Vietingshof 1 e.V.“
Sehr geehrte Kleingärtnerinnen und Kleingärtner,
da in unserer, sowie in der Nachbarsparte einige Kleingärtner es nicht für
notwendig halten, die bestehenden Gesetze (Bundeskleingartengesetz,
Anlagenordnung, Satzung der Vereine) zu beachten, wird in der Saison 2021 die
Lage an den Zufahrtswegen letztmalig geprüft und eventuell zukünftig die
Umstellung auf Sommerschlösser veranlasst.
Das würde bedeuten, das die Zufahrt ab 01.05.2022 - 30.09.xxxx für den
allgemeinen Verkehr nicht mehr gestattet ist. Für Dringlichkeiten kann über den
Vorstand ein Torschlüssel ausgeliehen werden (Kaution 50,- Euro).
Das ist mindestens 2 Tage vorher anzukündigen und die Leihgabe des Schlüssel
wird für max. 2 Tage gewährt. Einlass von dritten wird nicht toleriert und führt zur
Wegnahme des Schlüssels. Eine nochmalige Leihgabe wird bis zum Saisonende
nicht gestattet!
Zur allgemeinen Information:
Die Sicherheit der Kleingartenanlage kann aufgrund der bestehenden
Zufahrtsregelung nicht gewährleistet werden. Die Zufahrtswege werden durch die
Kleingärtner unserer Anlage und der Nachbarsparte „Vietingeck“, dort teilweise
illegal benutzt. Wir als Vorstand der Kleingartenanlage „Vietingshof 1 e.V.“, sehen
uns in der Pflicht die Anlage in einen möglichen sicheren Zustand zu bringen.
Durch die derzeitige Zufahrtsregelung ist keinesfalls eine ordnungsgemäße
Zufahrt, aufgrund z.B. illegal kopierter Schlüssel, Fremdbefahrung,
Nichteinhaltung der Ruhezeiten etc., gewährleistet. Da es sich um eine
sicherheitsrelevante Auflage handelt, bedarf die Neuregelung der Zufahrtswege
keine Beschlussfähigkeit!
Mit freundlichen Grüßen
- Der Vorstand –
Chr. Löser
Vereinsvorsitz
0172/ 2677652