Wichtige Bekanntmachung zur Durchführung
der Arbeitseinsätze ab 2014
Die Termine der Arbeitseinsätze werden spätestens 14 Tage vor Beginn,
durch Aushänge in den Schaukästen des Vereins, bekannt gegeben.
Sollte jemand nicht in der Lage seine Stunden abzuleisten, durch Krankheit
oder sonstige anderweitige Verhinderungen, muss dies rechtzeitig mitgeteilt
werden. Sie können dies telefonisch oder schriftlich bei den
Vorstandsmitgliedern unter den angegebenen Telefonnummern tun. Wir
entscheiden dann je nach Fall und geben ihnen einen Bescheid.
Sollte ein Schwerbehindertenausweis vorliegen, ist dieser in Kopie bei mir
abzugeben, egal wie hoch der GdB (Grad der Behinderung) ist.
Durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises werden die
Arbeitsstunden lt. unserer Satzung § 11 „Beiträge und Umlagen“ gekürzt oder
fallen gar weg.
Der Beginn der Arbeitseinsätze ist den Aushängen zu entnehmen, die
maximale Wartezeit bis Arbeitsbeginn, beträgt 15 Minuten. Nach Ablauf der
Zeit ist kein Arbeitsbeginn mehr möglich. Dazu müssen dann die nächsten
Arbeitseinsätze genutzt werden.
Feste Arbeitsstunden müssen 1 bis 2 Tage vor Ableistung der Stunden,
telefonisch oder schriftlich mit dem Vorstand abgesprochen werden.
Nach Arbeitsbeendigung erfolgt eine Abnahme, wobei den jeweiligen
Gartenfreunden die Arbeitsstunden quittiert werden und somit als abgegolten
gelten.
Die Arbeitsstunden beginnen mit dem ersten Aushang der Saison und enden
mit dem Letzten Aushang.
Christian Löser
Wilfried Schaar
Karl-Liebknecht-Str. 7
19370 Parchim
19370 Parchim
Tel.: 0172/2677652
Tel.: 0172/1891318
Christian Löser
Wilfried Schaar
Vereinsvorsitz
Ökologie und Umwelt